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Hotel · Restaurant · Bar · Biergarten

COVID-19 Auflagen

Wir dürfen unter Auflagen wieder für Euch öffnen. Um den Besuch für Euch und auch uns so angenehm und entspannt wie möglich zu gestalten, möchten wir Euch hier kurz die Regeln vorstellen, die bis auf Weiteres gelten und zwingend eingehalten werden müssen.

  • Der gemeinsame Besuch von Gaststätten und die gemeinsame Nutzung eines Tisches ist nur den Personen gestattet, die nach
    § 1 Absatz 3 der CoronaSchVO von den Kontaktverboten im öffentlichen Raum ausgenommen sind.

  • Wir bitten um vorherige telefonische Reservierung, um einen Rückstau von Gästen in Wartebereichen möglichst zu vermeiden.
  • Jedem Gast muss zwingend ein Sitzplatz zugewiesen werden. Die Nutzung der Theke ist zur Zeit leider nicht möglich.

  • Gäste sind bei Betreten und Verlassen des Lokals, sowie auf dem Weg z.B. zum WC Bereich verpflichtet, eine Mund- und Nasenabdeckung zu tragen. Ausschließlich am zugewiesenen Sitzplatz kann diese abgelegt werden.

  • Weiterhin müssen sich die Gäste nach Betreten der Gastronomie (Innen- und Außenbereich) die Hände waschen und bei Bedarf desinfizieren.

  • Unser Personal trägt Mund- und Nasenabdeckung und wurde unterwiesen, sich nach jedem Abräumvorgang, spätestens jedoch alle 30 Minuten gründlich die Hände zu waschen und zu desinfizieren.

  • Gäste sind verpflichtet, sich in ausliegende Listen einzutragen. Dies dient Ihrer Sicherheit und vor allem der Nachverfolgung. Sollte im Nachhinein eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt werden, sorgen wir dafür, dass Sie sofort vom Gesundheitsamt benachrichtigt werden.

    Hier ist auch Ihre Zustimmung zur Datenerhebung notwendig. Wir sind verpflichtet, diese Listen mindestens 4 Wochen gesichert zu verwahren.

  • Unsere nutzbaren Tische müssen so gestellt werden, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern (von Tischkante zu Tischkante oder Sitzplatz zu Sitzplatz) eingehalten wird.

  • Gebrauchsgegenstände wie Zahnstocher, Gewürze oder Besteck dürfen nicht offen auf den Tischen stehen.

  • Wir sind verpflichtet gebrauchte Textilien mit jedem Gästewechsel gleichfalls zu wechseln. Gegebenenfalls werden wir auf das Auslegen von Tischdecken verzichten.
  • Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln) muss leider verzichtet werden.

Wir hoffen sehr, dass Ihr Euren Aufenthalt trotz dieser Einschränkungen genießen könnt.

Wir danken Euch für die Unterstützung.

Hotel Freiengrunder Hof

Ludwigseck 11
57290 Neunkirchen

Öffnungszeiten

Mo: ab 17:00 Uhr
Di: ab 17:00 Uhr
Mi: Ruhetag
Do: ab 17:00 Uhr
Fr: ab 17:00 Uhr
Sa: ab 17:00 Uhr
So: ab 11:30 bis 15:00 Uhr und ab 17:00 Uhr

Für größere Gruppen öffnen wir selbstverständlich auch am Ruhetag und vormittags.